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12 Chiptuning AGB´s 

AGB´s Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma 12CHIPTUNING.DE nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen bzw. ausgeschlossen. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte dem Verkäufer mit Privatpersonen, als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne.

1.  Vertragsschluss
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit dem  „Produkt  12CHIPTUNING.DE  Leistungssteigerung“ einverstanden. Alle Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Erfolgt innerhalb der 10 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Der Auftrag ermächtigt die Firma 12CHIPTUNING.DE  Unteraufträge zu erteilen, sowie eventuelle Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Die Firma 12CHIPTUNING.DE   ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Mit Abschluss des Vertrages wird ausdrücklich ein Dienstvertrag geschlossen. Es wird der Dienst geschuldet und nicht das Ergebnis.

2.  Versand/Verkauf
Der Besteller ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.

3.  Lieferumfang
Der Verkäufer liefert einen programmierten Tuningsoftware oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.
Bei Tuningtools wird das Tool an der Tuningpartner versendet, der die Installation übernimmt.

4.  Freigabe von Tuning Tools (Masterwechsel)
Subvensionierte Geräte (mit kostenlosen Files oder anderen Aktionen) werden gundsätzlich nicht frei gegeben. Gegen Zahlung einer festzulegenden Summe (mindestens 1200,- € Netto) kann dies vereinbart werden sofern keine offenen Posten (Rechnungen) vorhanden sind.

5.  Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der 12CHIPTUNING.DE . Nebenleistungen, z. B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den übermittelten Kostenvoranschlägen/Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis ist, entsprechend der Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung sowie allen Artikeln und Dienstleistungen bei dem Verkäufer. Ferner ist der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, den Auftragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder Einbaukosten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug ist die 12CHIPTUNING.DE  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Die 12CHIPTUNING.DE   ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszugeben. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen der 12CHIPTUNING.DE   ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte. Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt gegen, Bar, EC-Karte Bar-Nachnahme (Versand) oder Vorauskasse sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten. Der Endverbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die 12CHIPTUNING.DE   ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder es werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die 12CHIPTUNING.DE   berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6.  Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertrags-schluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

7.  Gefahrübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 50 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

8.  Haftung
Die 12CHIPTUNING.DE  haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der 12CHIPTUNING.DE  für Transport- und Versendungsschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet die 12CHIPTUNING.DE  nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen. Die Tuning.Doc.de haftet nur dafür, dass der Tuning-Chip, die Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen bei Absendung funktionstüchtig ist. Den Beweis für Schäden des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Bauteile vor der Absendung hat der Besteller zu führen. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips, der Tuningbox oder andere die Leistung erhöhende Maßnahmen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Die 12CHIPTUNING.DE  übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip, die Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen in dem Fahrzeug verbaut wurde. Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ - Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Weiterhin übernimmt die 12CHIPTUNING.DE  keine Haftung für eine Leistungssteigerung des Fahrzeuges aufgrund des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen, da eine Leistungssteigerung auch von den weiteren Komponenten des Motors abhängig ist. Ebenso haftet die 12CHIPTUNING.DE  nicht für unmittelbare oder mittelbare (Mangelfolgeschäden, weitergehende Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder aus deliktischen Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der 12CHIPTUNING.DE  nachzuweisen ist. Die Firma 12CHIPTUNING.DE  haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektroniken stets in einem trockenen Zustand befinden.

9.  Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus auf die Richtigkeit der Software. Die 12CHIPTUNING.DE  leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Software und des EProms. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips, der Tuningbox die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt die 12CHIPTUNING.DE  ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip, die Tuningbox fachgerecht einbaut bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip oder die Tuningbox zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip, die Tuningbox darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die 12CHIPTUNING.DE  übernimmt keinerlei Haftung bei Verwendung der Komponenten im falschen Fahrzeug. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich nur auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechenden Angaben zur Mehrleistung sind fahrzeugindividuell unterschiedlich zu betrachten wobei sich die technisch machbare Mehrleistung, aus dem TÜV-Teilegutachten (soweit vorhanden) ergibt. Diese kann je Fahrzeug und Modell variieren und ist für den Vertrag als verbindlich anzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass eine Leistungssteigerung nur gemäß nachfolgenden Bedingungen und nur durch zwei direkt aufeinander folgende Prüfstands Messungen ermittelt werden kann. Prüfmethode: Dynamische Leistungsmessung Umgebungstemperatur: 20° C
Eine andere Bestimmung der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt nicht zur Reklamation. Reklamationen im Bezug auf Leistungsdifferenzen können nur 14 Tage nach Fahrzeugbearbeitung anerkannt werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall einen Prüfstands Bericht vorzuzeigen, in dem hervor geht, wie viel KW und NM bei Drehzahl das Fahrzeug vor der Leistungssteigerung hatte. Bei Fehlern der Software bzw. der Funktion sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Nachbesserungsarbeiten finden immer in Weilheim bei der Firma 12CHIPTUNING.DE  statt. Die Software oder gelieferte Hardware ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Anreise-, Abreise-, Transport oder Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche aufgrund einer Einschränkung der Mobilität werden von der Firma 12CHIPTUNING.DE  nicht übernommen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Weiterhin kann nicht sichergestellt werden, dass alle zum Lieferumfang gehörenden Bauteile im Fahrzeug verwendet werden können. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Beide Parteien sind bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung oder bei Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wechselseitige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dabei vollständig ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der Ölverbrauch muss nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden. Außerdem müssen für die Anerkennung eines Gewährleistungsfalls die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nachgewiesen werden können. Sollten die Vorschriften in der Bedienungsanleitungen des Herstellers missachtet worden sein, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen. Sollte unsere Software durch ein Softwareupdate (z.B. beim Werkstattaufenthalt) überschrieben werden, so haftet der Käufer dafür. Die neue Software kann vergünstigt bei 12CHIPTUNING.DE  bezogen werden. Durchführungsort ist auch hierfür immer in Weilheim bei der Firma 12CHIPTUNING.DE . Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rückfahrt oder Fahrzeugtransport zu bezahlen. Für Aufenthaltskosten, sowie Verluste oder Kosten die Aufgrund des Ausfalls des Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde selbst. Die Firma 12CHIPTUNING.DE  haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektroniken stets in einem trockenen Zustand befinden.

10.              Hinweis bei Sonderangeboten
Während der Sonderaktionen können keinerlei Rabatte wie auch Gutscheine gewährt bzw. verrechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis.

11.              Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zum Fernabgabegesetz
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief - E Mail) oder wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der Ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absatz 1, 2 und 4 BGB - Info V.
Sowie unserer Pflicht gemäß § 312 e Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB Info V.

12.              Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: 12CHIPTUNING.DE Ackerstrasse 28 85247 Schwabhausen
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können sie die empfangene Leistung ganz oder Teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Für die durch die Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf Unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache den Betrag von 40€ nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Andernfalls ist die Rücksendung für sie Kostenfrei.
Nicht Paket versende fähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang

13.   Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers

14.   Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

 





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Unsere Tätigkeit ist eine reine Dienstleistung nach § 611 BGB.